Die katastrophalen Folgen für die Menschen in den Hochwassergebieten Bayerns und Baden-Württembergs verdeutlichen erneut, wie wichtig eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist. Der aktuelle Zustand, dass nach einer durchlebten Katastrophe für die Menschen eine zweite, nämlich die des finanziellen Ruins droht kann nicht als gegeben hingenommen werden. Eine solidarisch finanzierte Absicherung gegen Hochwasserschäden ist die logische Schlussfolgerung aus der Entwicklung der letzten Jahre. Und wir könnten längst so weit sein. Der Bundesrat hat sich bereits letztes Jahr einstimmig für eine bundesweite Versicherungspflicht ausgesprochen. Einzig das Bundesjustizministerium stellt sich quer und blockiert einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Meine Fraktion im Landtag hat darauf hingewiesen, dass es auch in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahrzehnten gehäuft Hochwasser mit zum Teil erheblichen Schäden an Gebäuden und Einrichtungen gegeben hat. Bund und Land haben die geschädigten Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Kommunen mit oft großem finanziellem Aufwand bei der Schadensbehebung unterstützt. Das kann jedoch nicht dauerhaft funktionieren. Für uns ist klar, dass die Folgen des Klimawandels nur solidarisch getragen werden können. Neben der Begrenzung der Erderwärmung durch eine konsequente Umstellung auf erneuerbare Energien und der weiteren Stärkung des Hochwasserschutzes brauchen wir deshalb auch dauerhaft tragfähige Regelungen, um die Beseitigung von Hochwasserschäden finanziell abzusichern. Weder die Bürgerinnen und Bürger noch die öffentlichen Haushalte dürfen mit den Risiken von Hochwasser und anderen Elementarschäden überfordert werden.