„Der Landtag darf nicht alles“
Die Koalitionsfraktionen beantragen im Landtag von Sachsen-Anhalt die Aufhebung der 2017 eingesetzten Enquetekommission „Linksextremismus“. Grund dafür ist eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, das einen von der AfD beantragten Untersuchungsausschuss zum selben Thema für unzulässig erklärt hatte. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Katja Pähle eingebracht. Ihr Redebeitrag im Wortlaut:
Dieser Antrag ist eine zwingende Schlussfolgerung aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, das die AfD durch ihre Klage selbst herbeigeführt hat. Denn das Verfassungsgericht hat zu der Frage, ob der Landtag zu demselben Thema einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hätte einrichten müssen, unmissverständlich geurteilt: Nein – denn der Landtag darf nicht alles. Weder das Recht zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen noch das Minderheitsrecht der Opposition stellt einen Freibrief dar, Untersuchungsausschüsse zu beliebigen Themen einzusetzen. Man kann mit diesem Instrument nicht die Grenzen dessen aushebeln, was die Rechte des Landtags insgesamt sind und was ihm eben nicht zusteht.
Und das, was die AfD untersuchen wollte – linksextremistische Strukturen und deren angebliche Verbindungen zu Parteien, Jugend- und Vorfeldorganisationen –, ist eben nicht Teil der Aufgaben des Landtages, sondern es ist die originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes. Ganz besonders gilt das für die Ausforschung von Parteien.
Dieses Urteil des Landesverfassungsgerichts ist – über den konkreten Fall hinaus – der beste Beleg dafür, wie gut wir daran getan haben, mit der Verfassungsreform die Möglichkeit einzuführen, dass der Rechtsausschuss Anträge auf Untersuchungsausschüsse auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft. Und es zeigt damit auch, wie haltlos die Unterstellung der AfD war, dass die Mehrheit des Landtages durch diese Überprüfungsmöglichkeit die Rechte der Minderheit aushebeln wolle.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat in erfreulicher Deutlichkeit dargelegt, dass zwar Enquetekommissionen in vielerlei Hinsicht nicht mit Untersuchungsausschüssen zu vergleichen sind, in diesem Punkt aber schon: Auch Enquetekommissionen dürfen nicht tun, was der Landtag nicht darf. Und der GBD kommt deshalb zu dem Schluss: „Gemessen daran dürfte der Beschluss über die Einsetzung der Enquete-Kommission ‚Linksextremismus‘ (…) verfassungswidrig sein.“ Aufgrund dieser klaren Bewertung beantragen wir heute die Aufhebung des Einsetzungsbeschlusses.
Auch die bisherige Arbeit der Enquetekommission selbst hat die Problematik des Auftrags gezeigt. Nicht ohne Grund hat die Kommission über Jahre keinen Zwischenbericht vorgelegt. Der Grund lag unter anderem gerade darin, dass die AfD darauf bestand, in ihrem Minderheitsvotum namentlich und ungeschwärzt Personen aufzuführen, um sie als angebliche Linksextremisten zu brandmarken. Und das ist eben kein Formfehler, sondern der Kern des rechtlichen Problems: Das darf eine Enquetekommission nicht, das darf eine Minderheit in der Kommission nicht, weil es der Landtag insgesamt nicht darf.
Ich möchte abschließend noch einmal dem Eindruck entgegentreten, den die AfD mit ihren – wie wir jetzt wissen: rechtswidrigen – Anträgen immer wieder zu erzeugen versucht. Denn es ist wichtig, das festzuhalten:
Wer in Halle die Friedenswochen gegen Rassismus besucht, ist deshalb nicht automatisch ein Linksextremist.
Wer als Gewerkschafter gegen den G20-Gipfel demonstriert, ist deshalb nicht automatisch ein Linksextremist.
Und, ganz wichtig: Auch wer die AfD und ihre Politik ablehnt, ist deshalb nicht automatisch ein Linksextremist.